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Förderung erhalten


Das ist unser Förderangebot

Grundsätze der Förderung


Die Förderung durch die Stiftung Sport Region Halle erfolgt nach dem Subsidiaritätsprinzip. Sie kann Kosten ersetzen, die nicht durch eigene Leistungen bzw. Zuschüsse Dritter gedeckt werden können.

Es sind sportbedingte Mehraufwendungen und in besonders gelagerten Fällen berufliche Aus - und Weiterbildungskosten durch die Stiftung Sport Region Halle bezuschussungsfähig.

Sportler


Die Stiftung Sport Region Halle unterstützt Sportler, die in ihren Disziplinen und jeweiligen Altersklassen Spitzenleistungen zeigen oder erwarten lassen.

Bei der Festlegung der individuellen Förderleistungen wird das Kriterium der sozialen Bedürftigkeit des Sportlers berücksichtigt.

So funktioniert das Fördersystem


Ziel unseres neuen Fördersystems ist es, leistungsfähige Nachwuchssportler aus Halle und dem Saalekreis in das bundesdeutsche Fördersystem zu überführen, um eine weitere leistungssportliche Entwicklung hin zu internationalem Erfolg im Erwachsenenbereich zu ermöglichen.

Gegenstand der Förderung ist die finanzielle Unterstützung bis zu 200 Euro pro Monat über einen Zeitraum von max. drei Jahren.

Nachwuchsleistungssportler müssen für eine mögliche Förderung durch die Stiftung Sport folgende Voraussetzungen erfüllen:
  • Erststartrecht für Sportverein, der im SSB Halle (Saale) e.V. oder im KSB Saalekreis e.V. Mitglied ist
  • Ausübung einer vom DOSB anerkannten Einzelsportart
  • Mindestens Landeskaderstatus
  • Nationale Erfolge bereits vorhanden
  • Heimtrainer besitzt eine gültige DOSB-Lizenz

Ablauf der Förderung


Nach einem Analysezeitraum von zwei Jahren (in der Anfangsphase abweichend) werden einige Nachwuchsleistungssportler zur Förderung gewählt.

Mit dem Karriereende oder der Aufnahme in ein bundesdeutsches Fördersystem endet die Förderung. Eine persönliche Förderung durch Sponsoren und Förderer im Anschluss ist ausdrücklich erwünscht.

Die Antragstellung der Sportler erfolgt online über zwei Datenabfragen, die durch Sportler und ihre Trainer auszufüllen sind.

Die Initiative für die Antragstellung erfolgt durch den Verein der Sportler. Wenn ein Verein also jemanden in seinen Reihen hat, der die Voraussetzungen erfüllt, dann bitte die Links zur Antragstellung weiterleiten.

Die Stiftung Sport bekennt sich zum Ehrenkodex und zum "Safe Sport" des DOSB und erhebt die Einhaltung dieser Regelungen zur zwingenden Voraussetzung, um am Fördersystem der Stiftung Sport teilzunehmen.

Wer beantragt die Leistungen?


Die Förderung muss sowohl durch den Sportler als auch durch dessen Trainer beantragt werden.

Die Stiftung Sport Region Halle stellt für den jeweiligen Zweck Antragsformulare zur Verfügung, die bitte von den betroffenen Nachwuchsleistungssportlern und deren Trainern ausgefüllt werden.

Grundsätzlich müssen die Anträge vor der jeweiligen Maßnahme gestellt werden.

Antragstellung für die Individualförderung


Antragsformular Sportlerin / Sportler


Jede Spende ist uns wichtig

Gutes tun und Steuern sparen

Groß, klein, Finanz- oder Sachzuwendung - die Möglichkeiten für natürliche wie juristische Personen zum Engagement sind vielfältig!