Grundsätze der Förderung
Die Förderung erfolgt nach dem Subsidiaritätsprinzip. Sie kann Kosten ersetzen, die nicht durch eigene Leistungen bzw. Zuschüsse Dritter gedeckt werden können.
Es kann nicht davon ausgegangen werden, daß die Stiftung Sport Region Halle sämtliche Kosten trägt, die durch die Ausübung des Sports entstehen.
Es sind lediglich sportbedingte Mehraufwendungen und in besonders gelagerten Fällen berufliche Aus - und Weiterbildungskosten durch die Stiftung Sport Region Halle bezuschussungsfähig.
Grundsätzlich besteht zwischen der Stiftung Sport Region Halle und dem Sportler kein Arbeitsverhältnis, d. h. , die Förderung ist kein Arbeitsentgelt.
Bezuschussungen von Sportvereinen im Bereich Sportkosten sowie Bezuschussungen von Sportveranstaltungen erfolgen anteilig und gegen Übergabe bestätigter Kopien der Originalbelege.
Datenschutzhinweis
Hinweise zum Datenschutz finden Sie in
Ziffer 6 unserer Datenschutzerklärung.