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Förderrichtlinien

Beantragung von Förderungen




Antrag

für die Förderung von Sportveranstaltungen


Antragsformular (PDF-Download)

Antrag

für die Individualförderung


Antragsformular (PDF-Download)

Wer wird gefördert?


Sportler
Die Stiftung Sport Region Halle unterstützt insbesondere Sportler, die in ihren Disziplinen und jeweiligen Altersklassen Spitzenleistungen zeigen oder erwarten lassen.
Grundvoraussetzung für die Aufnahme in die Förderung ist die Zugehörigkeit zu einem eingetragenen und gemeinnützigen Sportverein der Region Halle.
Bei der Festlegung der individuellen Förderleistungen wird das Kriterium der sozialen Bedürftigkeit des Sportlers berücksichtigt.

Sportveranstaltungen
Die Stiftung Sport Region Halle unterstützt Veranstaltungen des Sports in der Region Halle, die von Sportvereinen der Region Halle ausgerichtet werden. Grundsätzlich kann eine anteilige Bezuschussung der Organisationskosten erfolgen.

Sportvereine und Sportarten
Die Stiftung Sport Region Halle unterstützt eingetragene und gemeinnützig tätige Sportvereine der Region mit deren Sportarten in Fällen ungeplanter Mehraufwendungen im Bereich Sportkosten. Dies geschieht insbesondere dann, wenn die Mehraufwendungen auf positive Entwicklung im Nachwuchssport zurückzuführen sind.

Grundsätze der Förderung


Die Förderung erfolgt nach dem Subsidiaritätsprinzip. Sie kann Kosten ersetzen, die nicht durch eigene Leistungen bzw. Zuschüsse Dritter gedeckt werden können.
Es kann nicht davon ausgegangen werden, daß die Stiftung Sport Region Halle sämtliche Kosten trägt, die durch die Ausübung des Sports entstehen.
Es sind lediglich sportbedingte Mehraufwendungen und in besonders gelagerten Fällen berufliche Aus - und Weiterbildungskosten durch die Stiftung Sport Region Halle bezuschussungsfähig.
Grundsätzlich besteht zwischen der Stiftung Sport Region Halle und dem Sportler kein Arbeitsverhältnis, d. h. , die Förderung ist kein Arbeitsentgelt.
Bezuschussungen von Sportvereinen im Bereich Sportkosten sowie Bezuschussungen von Sportveranstaltungen erfolgen anteilig und gegen Übergabe bestätigter Kopien der Originalbelege.

Datenschutzhinweis
Hinweise zum Datenschutz finden Sie in Ziffer 6 unserer Datenschutzerklärung.

Wer beantragt die Förderungsleistungen?


Nur ein eingetragener gemeinnütziger Verein der Region Halle kann für seine Sportler individuelle Förderungsleistungen beantragen. Gleiches gilt für die Beantragung von Förderleistungen für Vereine und Veranstaltungen.
Will ein Sportler einen Antrag auf eine bestimmte Unterstützung stellen, so wendet er sich an seinen Sportverein. Natürlich steht es dem Sportler frei, sich direkt an die Stiftung Sport Region Halle zu wenden.
Die Stiftung Sport Region Halle wird in jedem Fall vor einer Behandlung eines Antrages die Stellungnahme des Vereins einholen.
Die Stiftung Sport Region Halle stellt für den jeweiligen Zweck Antragsformulare zur Verfügung.

Wie werden Förderungen beantragt?


Nur vollständige Anträge mit allen erforderlichen Unterlagen können behandelt werden. Formlose Anträge sind möglichst detailliert zu begründen.
Grundsätzlich müssen die Anträge vor der jeweiligen Maßnahme gestellt werden. Rückwirkende Bewilligungen sind nur in begründeten Ausnahmefällen möglich. Die Entscheidung des Vorstandes über einen individuellen Antrag erhalten der Sportler und der Verein in einer Fördermitteilung.
Die Entscheidung des Vorstandes über einen Antrag zur Förderung eines Vereins sowie zur Förderung von Veranstaltungen erhält der Verein in einer Fördermitteilung.

Wie werden Förderungsleistungen ausgezahlt?


Sportler
In der Regel werden die Förderleistungen der Stiftung Sport Region Halle. direkt auf das Konto des Sportlers überwiesen. In besonders gelagerten Fällen wird die Auszahlung über den Mentor des jeweiligen Vereines geregelt.
Die Förderungszahlungen erfolgen in der Regel vierteljährlich rückwirkend.

Sportveranstaltungen / Sportvereine
Die Förderleistungen für Vereine sowie für Sportveranstaltungen werden nach Prüfung der Belege auf das Konto des jeweiligen Vereins überwiesen.

Kriterium der sozialen Bedürftigkeit
Die Förderung durch die Stiftung Sport Region Halle orientiert sich einerseits an Leistungskriterien, andererseits an der sozialen Bedürftigkeit der Sportler. Die Festlegung von Höhe und zeitlicher Dauer von Förderungsleistungen erfolgt nach Prüfung der persönlichen Situation des einzelnen Sportlers unter Berücksichtigung seiner Einkünfte aus Erwerbstätigkeit und Vermögen sowie seiner sportbezogenen Einkünfte, worunter die Leistungen der Stiftung Sport Region Halle nicht fallen.

Einkommenssituation unterhaltspflichtiger Eltern
Bei Sportlern, die jünger als 28 Jahre sind, eine Ausbildung absolvieren und kein Einkommen aus Erwerbstätigkeit haben, ist das Einkommen der Eltern ausschlaggebend für die Zuteilung von Förderungsleistungen.

Wer entscheidet über Förderungsanträge?


Über die von Sportvereinen bei der Stiftung Sport Region Halle eingereichten Anträge berät und entscheidet der Vorstand der Stiftung Sport Region Halle in den Vorstandssitzungen.


Steuerpflicht


Grundsätzlich liegt bei allen Zuwendungen der Stiftung Sport Region Halle die Steuerpflicht beim Empfänger.
Der Einkommenssteuer unterliegen nur evtl. verbleibende Einkünfte, d. h. die Ausgaben übersteigenden Einnahmen.
Es ist daher auf jeden Fall ratsam, für die sportbezogenen Auslagen und Kosten Belege zu sammeln.
Grundsätzlich wird empfohlen, einen Steuerberater zu Rate zu ziehen.