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Ob Finanz- oder Sachzuwendung, ob groß oder klein - jede Spende ist uns wichtig.

Die Möglichkeiten für natürliche wie juristische Personen zum Engagement sind vielfältig.
Sie können Gutes tun und Steuern sparen.

Bankverbindung:
Saalesparkasse
Konto-Nr.: 383 303 300
Bankleitzahl: 80053762


Als Kuratoriumsmitglied
  • Wenn Sie/Ihr Unternehmen im Kuratorium der Stiftung Sport Region Halle mitarbeiten wollen, stellen Sie einen formlosen Antrag an den Vorstand.
  • Eine Kooptation in das Kuratorium wird auf Vorschlag des Vorstandes anlässlich einer Jahrestagung von den Beiratsmitgliedern beschlossen.
  • Ihre damit verbundene Zustiftung in Höhe von 25.000 EUR (Einzahlung in Teilen über mehrere Jahre ist möglich) dient unmittelbar der Erhöhung des Stiftungskapitals.
  • Als Zustifter erhalten Sie den entsprechenden Spendenbeleg direkt von der Stiftung.
Durch Spende
  • Wenn Sie/Ihr Unternehmen kleinere Summen zur Verfügung stellen oder sich persönlich engagieren möchten, können Sie dies in Form einer Spende tun.
  • Spenden können sowohl den laufenden Jahreshaushalt speisen oder durch Vorstandsbeschluss zur Zustiftung werden.
  • Es besteht die Möglichkeit der Finanzspende oder der Sachspende.
  • Als Spender erhalten Sie den entsprechenden Spendenbeleg direkt von der Stiftung.
Steuerliche Vergünstigung
  • Für Zuwendungen (Spende, Stiftung, Zustiftung) an Stiftungen des öffentlichen Rechts wird ein zusätzlicher Abzugsbetrag von 20.450 EUR je Veranlagungszeitraum gewährt. Neben diesem gesonderten Abzugsbetrag sind wie bisher Sonderausgaben von in der Regel 5 % des Gesamtbetrages der Einkünfte oder 2 % der gesamten Umsätze und der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter abzugsfähig.
  • Zuwendungen, die anlässlich einer Neugründung in den Vermögensstock einer Stiftung des öffentlichen Rechts geleistet werden, können im Jahr der Zuwendungen und den folgenden neun Jahren auf Antrag zusätzlich zu den Abzugsbeträgen bis 307.000 EUR abgezogen werden.
  • Für Zuwendungen i.S. des § 10 b Abs. 1 Satz 3 EStG aus einem Betriebsvermögen gilt für die Entnahme das Buchwertprivileg nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 4 und 5 EStG. Dies bedeutet, dass der Zuwendende das gespendete Wirtschaftsgut mit dem Teilwert oder dem Buchwert entnehmen kann. Eine durch einen Teilwertansatz entstehende Gewinnauswirkung kann durch den Spendenabzug in vollem Umfang wieder neutralisiert werden.
  • Die Möglichkeit der rückwirkenden Erbschaftssteuerbefreiung bei Überführung ererbten Vermögens auf eine gemeinnützige Stiftung wird auf alle Stiftungen des öffentlichen Rechts ausgedehnt, die steuerbegünstigte Zwecke nach § 53 Abs. Nr. 4 AO verfolgen (§ 29 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG.).
Ihre Vorteile
  • Sie demonstrieren Ihr soziales Engagement und werden in der Öffentlichkeit mit dem Wirken der Stiftung in Verbindung gebracht.
  • Sie erschließen sich neue Möglichkeiten der Kommunikation zwischen Vorstands- und Beiratsmitgliedern, sowie Partnern aus Wirtschaft, Politik und Sport
  • Sie erreichen durch Mitarbeit in der Stiftung einen exklusiven Zugriff auf Vermarktungspartner (Sportler, Vereine, Veranstaltungen).
  • Ihre Zustiftung/Spende ist steuerlich abzugsfähig.


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Stiftung Sport Region Halle, Robert-Koch-Straße 31, 06110 Halle
Tel. 0345/1 36 50-40, Fax: 0345/1 36 50-41, E-Mail: kontakt@stiftung-sport.de
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