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Wenn Sie/Ihr Unternehmen kleinere Summen zur Verfügung stellen oder sich persönlich engagieren möchten, können Sie dies in Form einer Spende tun.
Spenden können sowohl den laufenden Jahreshaushalt speisen oder durch Vorstandsbeschluss zur Zustiftung werden.
Es besteht die Möglichkeit der Finanzspende oder der Sachspende.
Als Spender erhalten Sie den entsprechenden Spendenbeleg direkt von der Stiftung.
Ihre Vorteile
Sie demonstrieren Ihr soziales Engagement und werden in der Öffentlichkeit mit dem Wirken der Stiftung in Verbindung gebracht.
Sie erschließen sich neue Möglichkeiten der Kommunikation zwischen Vorstands- und Beiratsmitgliedern, sowie Partnern aus Wirtschaft, Politik und Sport
Sie erreichen durch Mitarbeit in der Stiftung einen exklusiven Zugriff auf Vermarktungspartner (Sportler, Vereine, Veranstaltungen).
Ihre Zustiftung/Spende ist steuerlich abzugsfähig.
Steuerliche Vergünstigung
Mit dem rückwirkend zum 1. Januar 2007 in Kraft getretenen "Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements" sind die steuerlichen Abzugsmöglichkeiten für Zuwendungen an gemeinnützige Institutionen deutlich verbessert worden.
Spenden und Zustiftungen werden hierdurch staatlich besonders gefördert. Die steuerliche Behandlung des Zuwenders ist beim Stiften und Zustiften im Wesentlichen gleich. Der allgemeine Spendenabzug wurde vereinheitlicht und auf 20 Prozent des jährlichen Einkommens erhöht.
Unternehmen können nach neuem Recht Spenden in einer Höhe von bis zu 4% statt zuvor 2% Prozent der Summe der gesamten Umsätze und der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter als Sonderausgaben steuerlich geltend machen.
Bei Zustiftungen können die Zuwendungen in den Vermögensstock von gemeinnützigen Stiftungen zusätzlich zum allgemeinen Spendenabzug bis zu einer Million Euro alle zehn Jahre steuerlich geltend machen. Verheirateten steht der Abzugsbetrag jeweils einzeln zu.